Odenwaldklub
Groß-Zimmern e.V.

wandern mit dem Odenwaldklub



Geplante Änderung der: SATZUNG DES ODENWALDKLUB ORTSGRUPPE GROSS-ZIMMERN e. V.

Es sollen in der Mitgliederversammlung am 29.11.2019 folgende Änderungen der Satzung beschlossen werden
Ergänzungen sind in
roter Schrift dargestellt, Streichungen durch durchgestrichenen Text:

§ 6 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 30 Mitgliedern vom Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung des Termins und des Ortes im „Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger“ und/oder im Internet oder durch Aushang im Schaukasten am Rathaus unter „odenwaldklub-gross-zimmern.de“.

der bisherige Paragraph 11 wird zu Paragraph 12 und ein neuer Paragraph 11, Datenschutz, wird eingefügt;
die aktuellen Änderungen werden am Schluss aufgelistet:


§ 11 Datenschutz
Der Verein erlässt eine Datenschutzordnung, in der weitere Einzelheiten der Datenerhebung und der Datenverwendung sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten aufgeführt sind. Die Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Datenschutzordnung wird auf der Webseite des Vereins (odenwaldklub-gross-zimmern.de) allen Mitgliedern zugänglich gemacht.


§ 12 Satzungsänderungen
1) Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.
2) Die Absicht der Beschlussfassung über Satzungsänderungen ist in der Einladung der Mitgliederversammlung anzukündigen.

Auflistung der beschlossenen Satzungsänderungen:

Diese Satzung wurde erstmalig in der Mitgliederversammlung am 19. November 1988 beschlossen. Der § 7 (Vorstand) wurde entsprechend der hier wiedergegebenen Fassung in der Mitgliederversammlung am 2. Dezember 1994 geändert. In der Mitgliederversammlung am 30. November 2001 wurde § 10 Abs. 3 (Verwendung des Vermögens bei Aufhebung oder Auflösung) entsprechend dem wiedergegebenen Text geändert und § 10 Abs. 4 neu eingeführt. § 6 Abs. 1 wurde in der Mitgliederversammlung am 28. November 2003 ergänzt.
hier soll weiter ergänzt werden:
In der Mitgliederversammlung am 29. 11. 2019 wurde § 6 Abs. 1 hinsichtlich der Einladung zur Mitgliederversammlung geändert und ein neuer § 11 Datenschutz aufgenommen. Der ehemalige § 11 ist jetzt § 12.